Cookie Consent by TermsFeed Limitis - Internetrecht: Rechtsanwalt Thomas Schnitzer im Interview
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Internetrecht: Rechtsanwalt Thomas Schnitzer im Interview

Geschrieben von Andreas am Freitag, 20. Jänner 2017

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Alles was ins Netz gestellt wird, ist von rechtlicher Bedeutung – angefangen bei der Registrierung von Domains über die Veröffentlichung von Bildern und Texten bis hin zu den AGBs.

Im ersten Teil unserer Serie berichtet Dr. Thomas Schnitzer (im Bild), Anwalt für Internetrecht, über seine Arbeit und gibt einen grundlegenden Überblick, was Website-Inhaber beachten müssen.

Herr Schnitzer, was ist eigentlich Internetrecht?

Vereinfacht gesagt umfasst das Internetrecht alle Sachverhalte, die einen Bezug zum Internet haben.

Wie wird man bzw. was macht ein Anwalt für Internetrecht?

Grundstein für meine Arbeit als Anwalt für Internetrecht ist sicher das bereits im Jahr 2001 für den Athesiaverlag verfasste Fachbuch "Internetrecht. Eine europarechtliche Analyse". Vor 15 Jahren war diese Spezialisierung ein absolutes Novum und wurde noch von keiner Kanzlei angeboten. Ständige Weiterbildung durch zielgerichtete Spezialisierung macht es möglich auch bei uns in Südtirol mit Erfolg am Markt aufzutreten. Das Internetrecht gehört noch immer zu den dynamischsten Rechtsgebieten und es gibt auch heute immer noch zahlreiche Fallkonstellationen, bei denen juristisches Neuland betreten wird. Hierbei gibt es dann auch oft sich widersprechende Gerichtsentscheidungen. Nur wer das Internetrecht grundlegend beherrscht und stets über aktuelle Entwicklungen informiert ist, kann den Mandanten optimal beraten. Hinzu kommt, dass bei Sachverhalten mit Internetbezug meist zusätzlich marken-, wettbewerbs- oder urheberrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Nur wenige Kanzleien bieten aber eine solche perfekte Ausrichtung durch vorwiegende Tätigkeit in derart verzahnten und zusammengehörigen Rechtsgebieten. Daneben erfordert das Internetrecht wie kein anderes Rechtsgebiet neben rechtlich fundiertem Spezialwissen ein solides Verständnis der technischen Grundlagen.

Was muss ich bei einem Auftritt im Internet beachten?

Das Internet bietet heute unbegrenzte Verkaufsmöglichkeiten. Aber nur wer sich auch an die Spielregeln hält, schützt sich davor in die Rechtsfalle zu tappen. Neben den allgemein bekannten Regeln zum urheberrechtlichen Schutz von Fotos und Texten und dem Markenrecht allgemein, gibt es weitere wichtige Punkte bzw. relevante Rechtsfragen, welche mit den Mandanten in einem Erstgespräch analysiert werden.

So muss bekanntlich jede Seite über ein Impressum verfügen, über welches grob gesagt der Anbieter erkenntlich und auch greifbar gemacht werden muss.

Dann sind bei Preisangaben besondere Regeln zu beachten, z.B. Nettopreis und Angabe der Versandkosten, in einem Shop müssen bestimmte Informationen an die Kunden, wie z.B. Widerrufs- und Rückgaberechte, oder Gewährleistungsbedingungen angeführt werden.

Für die Anwendbarkeit von AGB reicht es nicht diese einfach online zu stellen, sondern müssen diese wirksam einbezogen werden.

Zur Erfassung von Daten der Kunden benötigt man in erster Linie die ausdrückliche Einwilligung derselben und natürlich sollten sämtliche Privacy und Cookie Bestimmungen erfüllt sein. Eine kompetente anwaltliche Beratung ist also sehr komplex und setzt gegenseitiges Vertrauen voraus.

Was bieten Sie also für Dienstleistungen an?

Wir überprüfen AGB und Webseiten, bieten Hilfe bei Abmahnungen, gehen gegen Persönlichkeitsverletzungen und Bewertungen vor, schützen vor Bilder- und Texteklau sowie Produktpiraterie, erstellen Datenschutzerklärungen, fungieren auch als externe Datenschutzbeauftragte, erstellen mehrsprachige IT- und Softwareverträge, beantragen Marken, überprüfen Werbemaßnahmen und setzen Vertriebsverträge auf. Natürlich beraten wir auch bei strafrechtlichen Problemen im Internet und verteidigen vor Gericht. Eine genaue Leistungsbeschreibung erhalten Sie bei einem persönlichen Gespräch mit mir in meiner Kanzlei in Meran oder auf www.schnitzer.it.

Könnten Sie uns über einen konkreten Fall aus Ihrer Kanzlei berichten?

Ja gerne, in der nächsten Ausgabe.

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